Blendschutz Gesetze

Gesetze regeln die grundlegenden Anforderungen allgemein. Für den verschiedenen Bereich konkretisieren Verordnungen diese gesetzlichen Pflichten. Die Unfallversicherungsträger haben das Recht, durch Unfallverhütungsvorschriften ebenfalls weitere Konkretisierungen für ihre branchenbezogenen Zuständigkeitsbereiche zu erlassen.

Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften haben rechtsverbindlichen Charakter. Ihre Einhaltung wird von den staatlichen Arbeitsschutzbehören auf Länderebene und von den Unfallversicherungsträgern kontrolliert.

EU Richtlinie 90/270 EWG

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, sich über den neuesten Stand der Technik und der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf dem Gebiet der Gestaltung der Arbeitsplätze zu informieren, um etwa erforderliche Änderungen vorzunehmen und damit eine bessere Sicherheit und einen besseren Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleisten zu können.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Analyse der Arbeitsplätze durchzuführen, um die Sicherheits– und Gesundheitsbedingungen zu beurteilen, die dort für die beschäftigten Arbeitnehmer vorliegen; dies gilt insbesondere für die mögliche Gefährdung des Sehvermögens sowie für körperliche Probleme und psychische Belastungen.

EU Richtlinie 90/270 EWG

Unbeschadet des Artikels 10 der Richtlinie 89/391/EWG sind die Arbeitnehmer umfassend über alle gesundheits- und sicherheitsrelevanten Fragen im Zusammenhang mit ihrem Arbeitsplatz ... zu unterrichten.

Die allgemeine Beleuchtung und/oder die spezielle Beleuchtung (Arbeitslampen) sind so zu dimensionieren und anzuordnen, dass zufrieden stellende Lichtverhältnisse und ein ausreichender Kontrast zwischen Bildschirm und Umgebung im Hinblick auf die Art der Tätigkeit und die sehkraftbedingten Bedürfnisse des Benutzers gewährleistet sind.

EU Richtlinie 90/270 EWG

Störende Blendung und Reflexe oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und anderen Ausrüstungsgegenständen sind durch Abstimmung der Einrichtung von Arbeitsraum und Arbeitsplatz auf die Anordnung und die technischen Eigenschaften künstlicher Lichtquellen zu vermeiden.

Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten, dass Lichtquellen wie Fenster und sonstige Öffnungen, durchsichtige oder durchscheinende Trennwände sowie helle Einrichtungsgegenstände und Wände keine Direktblendung und möglichst keine Reflexion auf dem.
Die Fenster müssen mit einer geeigneten verstellbaren Lichtschutzvorrichtung ausgestattet sein, durch die sich die Stärke des Tageslichteinfalls auf den Arbeitsplatz vermindern lässt.

BildschirmArbV

Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten, dass leuchtende oder beleuchtete Flächen keine Blendung verursachen und Reflexionen auf dem Bildschirm soweit wie möglich verursacht werden. Die Fenster müssen mit einer geeigneten, verstellbaren Lichtschutzvorrichtung ausgestattet sein, durch die sich die Stärke des Tageslichteinfalls auf den Bildschirmarbeitsplatz vermindern lässt.

Bildschirmarbeitsverordnung Download

ArbSchG

Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe b mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 Buchstabe a mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.

Arbeitsschutzgesetz Download

DIN 5035 "Beleuchtung mit künstlichem Licht"

DIN 5035, Teil 2

Bei der Planung und Errichtung einer Beleuchtungsanlage für Büroräume ist sicherzustellen, dass am Arbeitsplatz mindestens eine Beleuchtungsstärke von 500 lx erreicht wird.

DIN 5035, Teil 7, Abs. 4.3

Fenster in oder entgegen der Blickrichtung zum Bildschirm müssen mit Abschirmungen versehen sein, um Direkt– oder Reflexblendungen und störende Spiegelungen durch Tageslicht zu vermeiden. Blendschutzvorrichtungen sollen einen geringen Transmissionsgrad und einen an die Wände angepassten Reflexionsgrad haben. Die Sichtverbindung nach außen muss erhalten bleiben.

EN 29241 "Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten"

EN 29241 Teil 3 1993

Blendung sollte vermieden werden. Zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung der Blendung oder zur Kontrastverstärkung dürfen nicht dazu führen, dass der Bildschirm die Anforderungen der Abschnitte 5.15 (Anzeigenleuchtdichte) und 5.16 (Leuchtdichtekontrast) nicht voll erfüllt.

Gesetze

Richtlinien & Verordnungen ...

... mit direktem Bezug auf Sonnen- und Blendschutzsysteme

Der Arbeitsschutz wird bestimmt in Deutschland durch:

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Kontrollen werden durchgeführt durch:

Blendschutz Gesetze


Entsprechende Gesetze

  • Bildschirmarbeitsverordung (BildscharbV) vom 01.12.1996 als Teil des Arbeitsschutz-Rahmengesetzes (ArbSchRG)
  • DIN 5035 "Beleuchtung mit künstlichem Licht"
  • DIN 5034 "Tageslicht in Innenräumen"
  • EN 29241 "Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten"
  • VBG "Büroarbeitsplätze – sicher und gesund!"
  • AGI Arbeitsblatt F20 "Sonnen- und Blendschutzsysteme"

Reflexion & Spiegelung am Bildschirm


Entsprechende Gesetze

  • Energieeinsparverordnung vom 16.11.2001 (ENEV), gültig ab 01.02.2002.
  • DIN 5034 "Tageslicht in Innenräumen"
  • VBG "Klima in Bürogebäuden

Wärmebelastung


Entsprechende Gesetze

  • Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) vom 01.12.1996 als Teil des Arbeitsschutz-Rahmengesetzes (ArbSchRG)
  • EN 29241 "Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten"
  • DIN 5035 "Beleuchtung mit künstlichem Licht"
  • VBG "Büroarbeitsplätze – sicher und gesund!"

Beleuchtung am Bildschirmarbeitsplatz (Multifilm)


Bildschirm-Arbeitsplatz blendung

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